Normen und Vorschriften
Der Rechtsakt, der die Farben von Bauhelmen regelt, ist GOST 12.4.087-84, der seit 1985 in Kraft ist. Gemäß dieser Norm muss der Helm eine von vier Farben haben:
- Weiß;
- Rot;
- Orange;
- Gelb.
Später wurde jedoch GOST R 12.4.207-99 eingeführt, das die Anforderungen an Schutzhelme regelt. Gleichzeitig ersetzt das neue GOST das vorherige nicht, sondern besteht neben ihm.
Interessant ist hierbei, dass das neue GOST keine Anforderungen an die Farbe der Helme enthält. Daher ist die Farbe der Helme in vielen Unternehmen anders.
Gelb
Laut GOST waren gelbe Helme für normale Arbeiter und Servicepersonal vorgesehen. In den meisten Unternehmen wird diese Klassifizierung noch immer beachtet. Aus diesem Grund sind gelbe Helme auf Baustellen am häufigsten anzutreffen.
Orange
Dieselbe GOST fasste gelbe und orangefarbene Helme in einer Kategorie zusammen und ordnete sie einfachen Arbeitern zu. Heute werden Helme dieser Farbe häufig an qualifizierte Mitarbeiter, beispielsweise Elektriker, ausgegeben. Diese Verteilung ergibt sich aus der Notwendigkeit, Spezialisten von allgemeinen Arbeitern zu unterscheiden.
Weiß
GOST 12.4.087-84 besagt, dass weiße Helme für Manager, Filialleiter, Sicherheitspersonal und Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes bestimmt sind. Diese Verteilung ist größtenteils noch immer aktuell.
Mit der Zunahme der Stellen begann man jedoch damit, in der Regel weiße Helme an alle Verwaltungsmitarbeiter sowie an Besucher der Baustelle auszugeben.
Schwarz
Die Farbe Schwarz tauchte in den Vorschriften zu Bauhelmen nie auf. Man geht davon aus, dass Helme dieser Farbe den Architekten vorbehalten sind und daher auf Baustellen nur selten vorkommen.
In manchen Organisationen wird Schwarz zudem für leitende Angestellte verwendet. Darüber hinaus gibt es Unternehmen, die aufgrund der Analogie zur Eisenmetallurgie schwarze Helme an Monteure ausgeben.
Rot
Gemäß GOST 12.4.087-84 müssen Helme dieser Farbe an Chefingenieure für Energietechnik, Chefmechaniker, Vorarbeiter, Meister sowie Ingenieure und Techniker ausgegeben werden. In der modernen Praxis ist Rot oft neuen Mitarbeitern vorbehalten. Tatsache ist, dass ein unerfahrener Mitarbeiter eine erhöhte Gefahr sowohl für sich selbst als auch für andere darstellen kann. Daher sollten die Anwesenheit und die Handlungen eines solchen Spezialisten erhöhte Aufmerksamkeit von anderen erregen.
Blau
Die Farbe Blau wird, ebenso wie Schwarz, in der Gesetzgebung zu Bauhelmen nicht erwähnt. Aus diesem Grund können Helme dieser Farbe in verschiedenen Organisationen völlig unterschiedliche Bedeutungen haben.
Beispielsweise sind in einigen Unternehmen aufgrund der Analogie zum Wasser blaue Helme für Klempner und Wasserarbeiter vorgesehen. In anderen Unternehmen können blaue Helme an Höhenarbeiter wie Kranführer oder Industriekletterer ausgegeben werden. Auch hier handelt es sich um eine Analogie, diesmal jedoch mit blauem Himmel.
Grün
Grün stellt ebenfalls eine Neuerung dar. In Unternehmen, die Helme dieser Farbe verwenden, sind diese meist für Sicherheitspersonal vorgesehen. Es gibt jedoch Unternehmen, in denen die grüne Farbe an Arbeitsschutzspezialisten vergeben wird.
Es versteht sich, dass die Verteilung der Helmfarben derzeit recht willkürlich ist und in verschiedenen Unternehmen unterschiedlich sein kann. Trotzdem ist die Baubranche traditionell konservativ und orientiert sich daher weitgehend an den Standards der Vergangenheit. Beispielsweise haben weiße und gelbe Helme ihren Zweck weitgehend beibehalten.
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